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   VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02 (2)   

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VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02 (2) (https://dejure.org/2002,59023)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 04.12.2002 - 2 G 1546/02 (2) (https://dejure.org/2002,59023)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 2 G 1546/02 (2) (https://dejure.org/2002,59023)
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  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85

    Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02
    Die in § 11 Abs. 3 BauNVO bezeichneten Fernwirkungen gehören nicht zu den nach dieser Vorschrift maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen (vgl. BVerwG, Urt.v. 22.05.1987, Az.: 4 C 6/85 und 4 C 7/85, NVwZ 1987, 1078 [BVerwG 22.05.1987 - 4 C 6/85] ; BVerwG, Beschl.v. 20.04.2000, Az.: 4 B 25/00 , BRS 63 Nr. 103).

    Ist dies nicht der Fall, stellt sich die weitere Frage, ob sich das Vorhaben trotz Überschreitung des Rahmens einfügt, weil es in der näheren Umgebung keine bewältigungsbedürftigen Spannungen erzeugt oder vorhandene Spannungen nicht verstärkt und in diesem Sinne harmonisch ist (vgl. BVerwG, Urt.v. 22.05.1987, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84
    Auszug aus VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02
    Von dieser Bereichsbestimmung mit Hilfe einer geometrisch mehr oder weniger idealen Figur können aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles Abweichungen geboten sein, die das Ergebnis einer nicht schematischen, sondern wertenden Betrachtung sind (vgl. Hess. VGH, Beschl.v. 17.12.1984 - 4 TG 2545/84 -, BRS 42 Nr. 77 [insoweit nicht abgedruckt]; Hess. VGH, Beschl.v. 25.03.1987 - 4 UE 40/87 -, BRS 47 Nr. 64).

    Der Hess. VGH hat das Erfordernis eines qualifizierten Eingriffs in eine schutzwürdige Position durch Heranziehung weiterer Kriterien näher zu bestimmen versucht (vgl. Beschl.v. 17.12.1984 - 4 TG 2545/84 -, BRS 42 Nr. 77) und erkennt seither in ständiger Rechtsprechung einen Abwehranspruch des Nachbarn unter folgenden Voraussetzungen an:.

  • VGH Hessen, 25.09.1987 - 4 UE 40/87

    Ermittlung der maßgeblichen "näheren Umgebung" im Sinne von § 34 BauGB -

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02
    Von dieser Bereichsbestimmung mit Hilfe einer geometrisch mehr oder weniger idealen Figur können aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles Abweichungen geboten sein, die das Ergebnis einer nicht schematischen, sondern wertenden Betrachtung sind (vgl. Hess. VGH, Beschl.v. 17.12.1984 - 4 TG 2545/84 -, BRS 42 Nr. 77 [insoweit nicht abgedruckt]; Hess. VGH, Beschl.v. 25.03.1987 - 4 UE 40/87 -, BRS 47 Nr. 64).

    Diese Prüfung kann - und wird auch häufig - dazu führen, dass an die Stelle einer kreisförmigen Abgrenzung unter Berücksichtigung der die Umgebung prägenden Strukturen, insbesondere der Grundstückszuschnitte, der Bebauung, Wegeerschließung und Oberflächengestalt eine andere Abgrenzung, z.B. in Form von Grundstücksreihen, Straßengevierten und dergleichen, gefunden wird (Hess. VGH, Beschl.v. 25.03.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht ein solcher Nachbarschutz aus § 34 Abs. 2 BauGB nur dann, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urt.v. 16.09.1993, Az.: 4 C 28/91 , BVerwGE 94/151; Beschl.v. 20.08.1998, Az.: 4 B 79/98 , NVwZ-RR 1999, 105).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02
    Die Regelung enthält jedoch - aufgehend im Begriff des "Einfügens" - ein objektiv-rechtliches Gebot der Rücksichtnahme, das das Bundesverwaltungsgericht als nachbarschützend ansieht, soweit in besonders qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (BVerwG, Urt.v. 25.02.1977, BVerwGE 52, 122 ).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02
    Wird die Bausubstanz nur teilweise beseitigt oder die Nutzung eingeschränkt, so ist der Zeitraum der Nachwirkung tendenziell großzügiger zu bemessen als in Fällen, in denen der Baubestand oder die Nutzung vollständig beseitigt oder aufgegeben worden ist (vgl. BVerwG, Urt.v. 27.08.1998, Az.: 4 C 5/98 , NVwZ 1999, 523).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht ein solcher Nachbarschutz aus § 34 Abs. 2 BauGB nur dann, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urt.v. 16.09.1993, Az.: 4 C 28/91 , BVerwGE 94/151; Beschl.v. 20.08.1998, Az.: 4 B 79/98 , NVwZ-RR 1999, 105).
  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02
    Die in § 11 Abs. 3 BauNVO bezeichneten Fernwirkungen gehören nicht zu den nach dieser Vorschrift maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen (vgl. BVerwG, Urt.v. 22.05.1987, Az.: 4 C 6/85 und 4 C 7/85, NVwZ 1987, 1078 [BVerwG 22.05.1987 - 4 C 6/85] ; BVerwG, Beschl.v. 20.04.2000, Az.: 4 B 25/00 , BRS 63 Nr. 103).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02
    Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.12.1969 (Az.: 4 C 105/66, BVerwGE 34, 301, 309 [BVerwG 12.12.1969 - BVerwG IV C 105.66] ; vgl. insb. auch BVerwG, Urt.v. 05.07.1974, Az.: IV 50/72, BVerwGE 54, 309, 314 - "Flachglas") prüfen die Verwaltungsgerichte die Frage, ob ein Abwägungsmangel vorliegt, wie folgt:.
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02
    Die Verwirkung kann jedoch je nach den Umständen des Einzelfalles auch schon vor dem Ablauf der Jahresfrist eintreten (vgl. hier BVerwG, Urt.v. 16.05.1991, Az.: IV C 4/89, NVwZ 1991, 1182 [BVerwG 16.05.1991 - 4 C 4.89] ).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • BVerwG, 20.04.1998 - 4 B 22.98

    Nachbarschutz; Bauplanungsrecht; Grundstückseigentümer; Pächter.

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

  • VGH Hessen, 07.12.1994 - 4 TH 3032/94

    Verzicht auf öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte; Wirksamkeit;

  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

  • BVerwG, 22.04.1996 - 4 B 54.96

    Berücksichtigung von Rechtsänderungen zugunsten des Bauherrn bei Nachbarklage

  • VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87

    Errichtung eines Supermarktes in unmittelbarer Nachbarschaft eines Wohngebietes

  • VGH Hessen, 08.05.1990 - 3 TG 1291/90

    Verwirkung von Nachbarabwehrrechten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.1996 - 1 S 134/96

    Abstandsvorschriften - Rechtlich gesicherte Unüberbaubarkeit des

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